In der letzten Woche wurde ich von den Kollegen aus dem internationalen Supportforum zu Hilfe gerufen. Es gab einen Streit zwischen zwei Parteien und das Ganze fand auf Deutsch statt, so dass sie nach einem „native speaker“ suchten, der sich die Diskussion mal anschauen kann. Es ging um das Plugin „Prosodia VGW OS“ und eine 1-Sterne-Bewertung, in der es um einen Zensurvorwurf ging. Aber es war viel mehr als nur ein typischer Streit über eine schlechte Bewertung …
In dem Review warf der Nutzer den Autoren des Plugins Zensur vor. Wegen mutmaßlichem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Die bisher beteiligten Moderatoren vermuteten, dass der Dienst hinter dem Plugin den Nutzer ausgeschlossen hat. Doch ich wusste, dass die VG Wort nichts mit dem Plugin zu tun hat und wüsste auch von keinem Ausschluss einzelner durch die VG Wort.
Ich vermutete daher, dass die Lizenzbedingen nur vom Plugin kommen konnten und tatsächlich fand ich schnell die fragliche Stelle:
Prosodia VGW OS wird von der Max Heckel, Ronny Harbich – Prosodia GbR unter der GPLv2-Lizenz vertrieben, die unter http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html nachzulesen ist. Einschränkend gilt jedoch: Prosodia VGW OS darf nicht auf Websites verwendet werden, deren Inhalt – auch teilweise – Formen von Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, fundamentalistischer Religiosität, Desinformation (u. a. „Fake News”), Kinderpornografie, Sexismus, Rassismus, Diskriminierung, verfassungsgemäß/gesetzlich Verbotenem einschließt.
Aber nur, weil die Lizenzbedingungen so etwas sagen, wird doch kaum jemand „Zensur!“ schreien, also vermutete ich, dass im Plugin hardgecodet noch ein Test der fraglichen Domain stattfindet. Eine Suche mit WP Directory war jedoch negativ. Also durchsuchte ich das Plugin nochmal einzeln und bin auf die Datei /includes/terms.php
gestoßen:
class WPVGW_Terms { public static function check_terms() { $a = parse_url( home_url() ); $b = strtolower( $a[str_rot13( 'ubfg' )] ); return $b != str_rot13( '[removed]' ) && $b != str_rot13( '[removed]' ) && $b != str_rot13( '[removed]' ) && $b != str_rot13( '[removed]' ); } }
Die URL der Website wird durch str_rot13 geschickt und dann mit den ebenso veränderten URLs der gesperrten Websites (hier absichtlich entfernt) verglichen. Daher hatte ich mit einer Suche nach der Domain kein Erfolg gehabt.
Nun garantiert die GPL als Lizenz aber vier grundlegende Rechte:
Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
Quelle: https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
So sehr ich also die Plugin-Autoren verstehe, dass sie Websites ausschließen möchten, die Fake News verbreiten oder Rassismus enthalten, so problematisch ist die Umsetzung dieser Idee. Wer entscheidet, ob etwas Satire oder Fake News ist? Und wie ist diese Idee mit den vier Freiheiten der GPL zu vereinen?
Auf diese pilosophische Frage ist Richard Stallman in einem spannenden Artikel eingegangen (gefunden via Stackexchange).
Die Probleme sind hier vielfältig. Wäre so eine Lizenz überhaupt (juristisch) umzusetzen? Und selbst wenn ja, wäre das etwas wünschenswertes?
Abgesehen von dieser Frage, gibt es natürlich sowieso das „Hausrecht“ im WordPress-Plugin-Verzeichnis, also die Plugin Guidelines.
Und da gibt es gleich zwei Verstöße:
-> Plugins must be compatible with the GNU General Public License (Regel #1)
und
-> Code must be (mostly) human readable. (Regel #4)
Letzteres könnte durch die ROT13-Transformation schon verletzt sein in meinen Augen.
Dankenswerterweise (es ist nämlich ein hervorragendes Plugin) haben die Entwickler schnell auf die Hinweise reagiert und ein Update veröffentlicht:
3.22.10
Lizenztext geändert. Lizenzrestriktionen entfernt.
Quelle: Changelog
So unschön auch manche Websites für uns sind, wir sollten nicht versuchen mit der Anpassung der GPL eine Nutzung zu verbieten. Am Ende entstünden unzählige unvereinbare Lizenzen und Software, denn auch diejenigen, die nicht unsere Meinung teilen, könnten und würden ja dann die Lizenzen entsprechend anpassen.
Es gibt Möglichkeiten, wo wir effektiv bestimmte Regeln umsetzen – sprich aufstellen und den Verstoß sanktionieren – können. In einem Code of Conduct für WordCamps sind zum Beispiel ist das gut möglich. Bei der Lizenz sollten wir das lieber sein lassen.
Du siehst das anders? Oder möchtest etwas klarstellen, ergänzen oder korrigieren? Dann freue ich mich über eine Diskussion in den Kommentaren.